Psychosomatische Rehabilitationsbehandlung
Für wen ist die Rehabilitationsbehandlung geeignet?
In der Rehabilitation können psychosomatische Erkrankungen behandelt werden wenn hierdurch die Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben gefährdet oder eingeschränkt ist. Voraussetzung für die Rehabilitation ist die Fähigkeit zur Teilnahme an den Behandlungsangeboten. Falls diese Fähigkeit nicht besteht, kann zunächst ein Krankenhausaufenthalt angezeigt sein.
Ziele der Rehabilitationsbehandlung:
- Die Krankheit zu erkennen, zu heilen oder eine Verschlimmerung zu verhindern
- Die Fähigkeiten zur Teilnahme am sozialen und beruflichen Leben zu erhalten oder wiederzuerlangen
- Krankheitsbeschwerden zu lindern
- Das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern, eine Wiedereingliederung zu ermöglichen
Wir behandeln Menschen mit:
- Depressionen
- Angststörungen
- Posttraumatischen Belastungsstörungen
- Zwangsstörungen
- Essstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Wahrnehmungsstörungen
- Psychosomatischen Schmerz– oder Schlafstörungen
- Mehrfacherkrankungen, auch aus den Bereichen Abhängigkeitserkrankungen und Umweltmedizin
Auf Fachebene führen wir regelmäßig ein Symposium zu Fragen der Arbeitswelt unter dem Obertitel "Störfall Arbeitsplatz" durch.
Aufnahme
Für die rehabilitative Behandlung ist die Kostenzusage eines Sozialleistungsträgers, wie z. B. Rentenversicherung, Krankenkasse oder Sozialamt notwendig.
Hier erhalten Sie einen Flyer mit allen wichtigen Informationen für Sie und Ihre Angehörigen: Psychosomatik_Reha.pdf
Hier erhalten Sie unser therapeutisches Konzept (pdf).

- Das Therapie-Team



