Fachklinken Nordfriesland gGmbH




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Wohnheim Bracker-Haus

Das Bracker-Haus ist ein Wohnheim für erwachsene psychisch kranke Menschen. Die Einrichtung ist Teil der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung im Kreis Nordfriesland. Darüber hinaus werden auch Menschen aus den umliegenden Regionen aufgenommen. Die Betreuungsplätze sind vollstationär.

Die Bewohner des Bracker-Hauses werden von unseren Mitarbeitern aus den Bereichen der Alten- und Krankenpflege, der Sozialpädagogik und der Ergotherapie betreut, gefördert und unterstützt. Diese Aufgaben werden durch die unmittelbare Nähe der psychiatrischen Einrichtungen der Fachkliniken NF ergänzt (Krankenhaus, Tagesklinik, Institutsambulanz).

Kontakt und Information

Telefon: 04671 408 -5111
Kirchenstr. 2
25821 Breklum

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Hier gibt es einen Flyer mit allen wichtigen Informationen.

Eingang
Eingang
Allee
Allee
Zimmer
Zimmer

 

Das Bracker-Haus liegt mitten im Dorf und bietet Wohnraum für 15 Menschen. Es hält für jeden Bewohner ein modernes helles Einzelzimmer mit Dusche und WC, Notrufsystem und Kabelanschluss bereit. Tagesräume, Raucherzimmer und ein behindertengerechtes Pflegebad ergänzen die Ausstattung.

Es verfügt über einen schönen Garten sowie Räumlichkeiten für Ergotherapie und andere Beschäftigungsmöglichkeiten.

Die Kreisstadt Husum ist mit dem Bus und die Innenstadt von Bredstedt zu Fuss zu erreichen.

Das Bracker-Haus ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe nach §39/40 BSHG.


Unser Angebot:

  • ständige Anwesenheit von einer (nachts) bzw. zwei Betreuungskräften als Ansprechpartner vor Ort.
  • Unterstützung bei den vielen Aktivitäten des täglichen Lebens.
  • Gemeinsame Mahlzeiten mit Teilnahme an den Vorbereitungen und weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich.
  • Hilfestellung bei der Suche nach individuellen Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten.
  • Fachkundige und freundliche Betreuung bei psychischen Krisen.
  • Sprechstunden von Ärzten der Institutsambulanz im Haus.
  • Seelsorge durch die Pastoren oder Pastorinnen der Gemeinde.
  • Wir nehmen auch Menschen auf, die einen Unterbringungsbeschluss nach dem BTG als Grundlage ihres Aufenthaltes haben.

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Wohnbereich
Wohnbereich
Garten
Garten
Ostseite
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